Absenzenregelung

Bitte beachten Sie, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn im Falle einer Erkrankung oder Verhinderung am ersten Tag des Fehlens zwischen 7.15 Uhr und 7.55 Uhr über den Schulmanager, telefonisch oder per Fax entschuldigt werden muss. Im Falle einer telefonischen Krankmeldung ist eine nachträgliche Online-Krankmeldung oder eine schriftliche Entschuldigung (per Post oder Abgabe im Schülersekretariat) innerhalb von zwei Tagen erforderlich.
Bei Krankheitsfällen von mehr als 3 Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. 

Jgst 5 - 10

Q11 & Q12

 0931 / 359 40-130
 0931 / 359 40-20

  0931 / 359 40-160
 0931 / 359 40-20

www.schulmanager-online.de oder entsprechende App


Haben Sie bitte im Interesse unserer Mitsorge für Ihre Kinder Verständnis für diese Regelung. Formulare für die Krankmeldung und die Unterrichtsbefreiung können im Sekretariat II bei Frau Frank abgeholt werden.

Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen muss, ist eine vorherige Befreiung durch die Schulleitung notwendig.

Bei vorhersehbarer Abwesenheit Ihres Kindes (z.B. Arzttermin) ist rechtzeitig vorher ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung über den Schulmanager (mind. 3 Tage Vorlaufzeit) oder bei der Schulleitung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungsanträge für die OGS ebenfalls grundsätzlich über den Schulmanager gestellt werden.

Befreiungen aus Urlaubsgründen (z. B. vor den Ferien) können nicht genehmigt werden.

Da die Schule im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens verpflichtet ist, unmittelbar nach Unterrichtsbeginn zu klären, wo sich die Schülerin oder der Schüler befindet, sind wir darauf angewiesen, dass wir Sie anrufen zu können. Bedenken Sie, dass die Schule aus Sorge um die Sicherheit Ihres Kindes die Polizei verständigen muss, wenn Sie es versäumt haben, Ihr Kind zu entschuldigen und wenn kein Elternteil telefonisch erreichbar ist.

Absenzenregelung für Jahrgangsstufen 5-11


Für die Oberstufe (Q12) gibt es eine gesonderte Regelung für Absenzen. Hier finden Sie die
Absenzenregelung für die Oberstufe.

Leistungserhebungen am Deutschhaus-Gymnasium

Nutzung digitaler Medien und technischen Infrastruktur am Deutschhaus-Gymnasium

Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internets

Einverständnis zur Nutzung der IT-Infrastruktur
Nutzungsordnung der IT-Infrastruktur und des Internets

 

Nutzung privater Medien (Smartphone etc.)

Nutzungsordnung privater Endgeräte

 

Vereinbarung zur unterrichtlichen Nutzung digitaler Endgeräte (ab 8. Jgst)

Vereingarung zur unterrichtlichen Nutzung digitaler Endgeräte inkl. Checkliste

 

Microsoft Office 365

Einwilligungserklärung zur (freiwilligen) Nutzung von Microsoft Office 365 (Programme ohne Cloud)
Nutzungsordnung zu Microsoft Office 365